Instandhaltung

Wenn in Ihrer Wohnung der Wasserhahn tropft, der Durchlauferhitzer nicht einwandfrei funktioniert oder das Wasser nicht richtig abfließt, dann ist das natürlich sehr unangenehm. Oftmals können wir Ihnen in solchen Fällen bereits telefonisch während unserer Büro- und Geschäftszeiten weiterhelfen. Bitte verständigen Sie in derartigen Situationen nicht den Notdienst!

Informationen zur Instandhaltung

Bei Wohnungen ist es so, dass die laufende Instandhaltung sowie die Instandsetzung grundsätzlich dem Vermieter (also uns) obliegt. Unter Instandhaltung fallen vorbeugende Maßnahmen, die den bestehenden ordnungsgemäßen Zustand erhalten. Maßnahmen der Instandsetzung dienen dazu, einen nicht ordnungsgemäßen oder ordnungswidrigen Zustand wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand zu überführen. Kleinere Schönheits- und Bagetellreparaturen hingegen sind durch den Mieter (also durch Sie) durchzuführen.

Sie haben einen Mangel oder Schaden entdeckt?

Wenn Sie Mängel oder Schäden an der Wohnung entdeckt haben, sollten Sie uns diese schnellstmöglich mitteilen, um Ihren Pflichten aus dem Mietvertrag nachzukommen.

Sie können entweder einen unserer während der üblichen Büro- und Geschäftszeiten kontaktieren, oder unser Formular zur Schadenmeldung nutzen, um uns über mögliche Mängel und Schäden zu informieren. In echten Notfällen können Sie auch von einem Notdienst Gebrauch machen, bitte lesen Sie zuvor jedoch aufmerksam unsere Hinweise zur Kostenübernahme.