Ruhestörung

Verhalten bei Lärmstörungen

Durch lautes nächtliches Musik hören, lautes Feiern oder auch nur ein Fernseher über Zimmerlautstärke kann es schon mal zu Unstimmigkeiten innerhalb einer Hausgemeinschaft führen. Bei solch einem Zwischenfall sollten Sie mit dem Ruhestörer ein persönliches Gespräch suchen. Eine freundliche Bitte, den Fernseher, die Musik oder anderweitige Lärmquellen leiser zu stellen, reicht oft schon aus, um den Hausfrieden wieder herzustellen.

Ist nach einem persönlichen Gespräch immer noch keine Ruhe eingekehrt, sollten Sie sich an uns wenden. In jedem Fall benötigen wir eine schriftliche Beschwerde von Ihnen, die alle Informationen über Zeitpunkt, Dauer, Art und Umfang der Störung beinhaltet. Falls ein Richter diese Angelegenheit klären muss, können wir damit den Vorfall dokumentieren.

Zu diesem Zweck bieten wir Ihnen ein Lärmprotokoll zum Download an, damit Sie über häufiger auftretende Ruhestörungen Protokoll führen und uns dieses vorlegen können. Ein Nachbar, der sich wie Sie gestört fühlt, ist ebenfalls hilfreich und kann als Zeuge dienen. Wichtig in diesem Fall ist, dass Sie sich darüber im Klaren sein müssen, dass Sie sämtliche Aussagen auch vor Gericht bestätigen müssten.

Bitte beurteilen Sie objektiv, ob das Verhalten Ihres Nachbarn wirklich störend ist und häufig vorkommt. Durch Verständnis und gegenseitige Rücksichtnahme, ist ein angenehmes Zusammenwohnen möglich.

Zum Herunterladen: Störungsprotokoll (PDF, 62 kB)