Auszug

Folgende häufig gestellte Fragen zum Thema Auszug haben wir Ihnen in Form von Fragen & Antworten zusammengestellt. Klicken Sie auf eine Frage, um die entsprechende Antwort einzusehen.

Kündigung

  1. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen (Schriftform).
  2. Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats (> Kündigungsfrist 3 Monate) zulässig [§573c (1) BGB]. Der Samstag wird auch als Werktag gezählt, aber nicht wenn er der dritte Werktag ist.

Eine genaue Aufstellung der Kündigungszeiten entnehmen Sie bitte der aktuellen Kündigungstabelle.

Ist Ihre Kündigung bei der WFD eingegangen und Sie haben die Bestätigung erhalten, dann sollten Sie die weiteren Tipps zum Auszug beachten.

Kündigungsfrist

Ist Ihre bisherige Wohnung schon gekündigt? Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt im Regelfall 3 Monate.

Genauere Information können Sie ihrem Mietvertrag entnehmen.

Als Mieter der WFD erteilen wir Ihnen gerne unter Tel.: 0211 / 280 744 30 (Vermietungsteam) nähere Informationen zu Ihrem Mietvertrag.

Strom und Gasummeldung

Wir melden den Strom- und Gaszählerstand (Gasetagenheizung), welcher bei der Wohnungsübergabe festgehalten wird, den Stadtwerken Düsseldorf.

Kontakt:
Stadtwerke Düsseldorf AG
Höherweg 100, 40233 Düsseldorf
Telefon: 0211 – 821 821
Internet: http://www.swd-ag.de

Sofern Sie bei einem anderen Anbieter sind, melden Sie sich dort ebenfalls ab. Ihr Anbieter nimmt die Abmeldung bei der Stadtwerken vor. Bitte achten Sie darauf, Ihren richtigen Zähler und der aktuellen Stand umzumelden. Diese Angaben finden Sie im Wohnungsübergabeprotokoll.

Haben Sie sich auch hier schon um- bzw. abgemeldet?

Neben der Um- /Abmeldung beim Einwohnermeldeamt, sollten auch folgende Um- / Abmeldungen unbedingt bei einem Auszug / Umzug beachtet werden:

  • Telefonanschluss
  • Versicherungen und Banken
  • Krankenkasse
  • Arbeitgeber
  • Universität / Schule / Kindergarten
  • Zeitschriftenabonnements

Einwohnermeldeamt

Rechtzeitige Abmeldung beim Einwohnermeldeamt (Abmeldung innerhalb einer Woche nach Auszugsdatum!). Auf http://www.duesseldorf.de können Sie weitere Informationen finden.

Kontakt:
Einwohnermeldeamt (jedes Bürgerbüro)
E-Mail: einwohnermeldeamt@stadt.duesseldorf.de

Mein Partner möchte aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen

Wenn nur Sie den Mietvertrag unterschrieben haben, ist das grundsätzlich kein Problem. Teilen Sie uns formlos den Auszug des Partners mit. Wir passen auch die Klingel- und Briefkastenschilder für Sie an.

Wenn jedoch beide den Mietvertrag unterschrieben haben, kann das Mietverhältnis nur von beiden Mietern gekündigt werden.

Jedoch bieten wir unseren Kunden an, den Mietvertrag an die geänderte Lebenssituation umzuschreiben.

Voraussetzungen hierfür sind:

  • Es bestehen keine Mietschulden!
  • Die zukünftigen Mietzahlungen sind gesichert.
  • Das berechtigte Interesse wird erläutert (Trennung, berufliche Veränderung)
  • Eine von beiden unterzeichnete Willenserklärung zur Umschreibung

Sperrmüll

Die AWISTA teilt Ihnen unter der Service-Hotline 0180 – 172 11 55 (gebührenpflichtig) den nächsten Abholtermin mit. Sie können den Sperrmüll auch online anmelden. Der angemeldete Sperrmüll ist am Abfuhrtag bis 06.00 Uhr zu ebener Erde auf dem Grundstück gut sichtbar und leicht erreichbar bereitzustellen.

Falls dies nicht möglich ist, sind die Abfälle im öffentlichen Straßenraum in verkehrssicherer, nicht behindernder Weise frühestens ab 20.00 Uhr des Vortages bereitzustellen.

Was ist Sperrmüll?

Zum Sperrmüll gehören sperrige Gegenstände aus der Haushaltseinrichtung, wie:

  • Autokindersitze
  • Besen, Bettgestelle, Bilder/Bilderrahmen, Bügelbretter
  • Eimer
  • Fahrräder, Fahrradkörbe, Fußbodenbeläge (gerollt)
  • Garderoben, Gartengeräte, Gartenmöbel, Gartengrill,
  • Handrasenmäher, Holzkisten (leer), Hundekörbe
  • Kellerregale, Kettcars, Kinderroller, Kinderspielzeug, Kinderwagen, Kisten (leer), Kleiderständer, Kleintierkäfige, Koffer,
  • Lampenschirme, Lattenrost, Leitern, Liegen, Liegestühle, Linoleumboden (gerollt),
  • Matratzen, Möbel
  • Öfen (keine Nachstromspeicheröfen)
  • Polstermöbel, Projektionsleinwände
  • Regale, Rollos
  • Sandkästen (zerlegt), Schaufeln, Schlitten, Schränke, Schubkarren, Sessel, Skier, Sofas, Spülen, Spiegel, Stühle
  • Tennisschläger, Teppiche und Teppichboden (gerollt), Tierkäfige, Tische, Tischtennisplatten
  • Videorecorder, Vogelkäfige
  • Waschkörbe, Wäschespinnen, Wäscheständer
  • Zelte

Nicht zum Sperrmüll gehören: sperrige Teile, die wegen ihrer Ausmaße (größer als 1,40 x 2,00 m) nicht in den Sperrmüllwagen passen oder die wegen ihres Gewichts von zwei Personen nicht mehr getragen werden können:

  • Bauelemente wie Waschbecken, Türen und Fenster
  • Bauschutt und Renovierungsabfälle
  • asbesthaltige Nachtstromspeicheröfen und andere asbesthaltige Gegenstände oder Mineralwollen

Informationen über den richtigen Entsorgungsweg erhalten Sie unter 0180 – 1 831 831 (Service Hotline AWISTA).