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Änderung der Heizkostenverordnung zum 1. Januar 2009
Die wichtigsten Änderungen im Überblick: Die angefallenen Kosten wurden bisher zu je 50% nach Verbrauch bzw. nach beheizter Fläche auf alle Bewohner des Hauses umgelegt. Für fast alle Häuser mit Baujahr vor 1994 müssen die Kosten zukünftig zu 70% nach Verbrauch und zu 30% nach beheizter Fläche abgerechnet werden. Die Beibehaltung des bisherigen Aufteilungsmaßstabes ist ab 01.01.2009 gem. Heizkostenverordnung nicht mehr zulässig. Allen Nutzern sind die Ableseergebnisse innerhalb eines Monats mitzuteilen. Eine Ausnahme besteht, wenn die Ableseergebnisse in den Messgeräten gespeichert und jederzeit abrufbar sind. Das ist in unseren Wohnungen der Fall, da wir ab 01.01.2009 parallel auf Funk-Heizkostenverteiler umgestellt haben, die die Werte monatlich und zum Ende der Abrechnungsperiode speichern und in einem Display auf dem Heizkostenverteiler anzeigen. In diesem Fall besteht also für Sie und uns kein weiterer Handlungsbedarf.
Veröffentlicht am: 19.12.2008
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