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Betriebskosten
Folgende häufig gestellte Fragen zum Thema Betriebskosten haben wir Ihnen in Form von Fragen & Antworten zusammengestellt. Klicken Sie auf eine Frage, um die entsprechende Antwort einzusehen.
Aktiver Frage-Antwort-Punkt ist: 1. Was sind die Betriebskosten?
Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer (...) durch das Eigentum am Grundstück oder durch den bestimmungemäßen Gebrauch des Gebäudes oder der Wirtschaftseinheit (...) laufend entstehen. (§ 1 BetrKV)
Das bedeutet, dass die laufenden Aufwendungen wie z.B. Wartung des Aufzuges, Wartung von Feuerlöschern, Kosten der Wasserversorgung, Kosten der Heizung (wenn nicht über Heizkosten gesondert abgerechnet), Kosten der Straßenreinigung und Müllabfuhr etc. auf die Mieter umgelegt werden. In Ihrem Mietvertrag finden Sie übrigens eine ausführliche Auflistung Ihrer Betriebskosten.
Die Betriebskosten werden jährlich abgerechnet, unsere Mieter zahlen monatlich eine Vorauszahlung. Diese Vorauszahlungen werden mit den tatsächlich angefallenen Kosten eines Abrechnungszeitraumes verrechnet und Ihnen in der Abrechnung mitgeteilt. Nach diesem Abrechnungsergebnis berrechnen wir jährlich die erwartenden Kosten und passen die Vorauszahlungen an das folgende Abrechnungsjahr an.
Wussten Sie schon?
Die Betriebskosten sind im wesentlichen Durchlaufposten bei den Wohnungsunternehmen, da sie von den Kommunen, Versorgern und sonstigen Dienstleistern den Wohnungsunternehmen zur Abrechnung gegenüber den Mietern in Rechnung gestellt werden. Im Wesentlichen handelt es sich um die Hauptkostenbestandteile wie z. B. Heizung, Wasser, Abwasser, Müll u. a. Nur durchschnittlich 14 % der anfallenden Betriebskosten können von Wohnungsunternehmen als leistungsabhängige Bestandteile beeinflusst werden. Hierzu sind die Hauswart-, Gebäudereinigungs- und Gartenpflegekosten zu rechnen.
2. Wie werden die Betriebskosten abgerechnet?
Familienhilfe Düsseldorf
Elisabethstraße 86
40217 Düsseldorf Telefon: +49 (0)211 28 07 44 - 0
E-Mail: info@wfd-duesseldorf.de

