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Mann mit Zettel in der Hand, darauf die Rufnummer 2801440. Daneben Schriftzug: Wohnungsbau GmbH Familienhilfe Düsseldorf

Auszug

Folgende häufig gestellte Fragen zum Thema Auszug haben wir Ihnen in Form von Fragen & Antworten zusammengestellt. Klicken Sie auf eine Frage, um die entsprechende Antwort einzusehen.

1. Zu wann können Sie umziehen? Wie lange ist eigentlich die Kündigungsfrist?

Aktiver Frage-Antwort-Punkt ist: 2. Wie kündige ich meine Wohnung richtig?

  1. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen (Schriftform).
  2. Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats (> Kündigungsfrist 3 Monate) zulässig [§573c (1) BGB]. Der Samstag wird auch als Werktag gezählt, aber nicht wenn er der dritte Werktag ist.

Eine genaue Aufstellung der Kündigungszeiten entnehmen Sie bitte der aktuellen Kündigungstabelle.

Ist Ihre Kündigung bei der WFD eingegangen und Sie haben die Bestätigung erhalten, dann sollten Sie die weiteren Tipps zum Auszug beachten.

3. Haben Sie sich schon ab- / umgemeldet?

4. Haben Sie Gas und / oder Strom bereits abgemeldet?

5. Schon GEZahlt?

6. Haben Sie sich auch hier schon um- bzw. abgemeldet?

7. Sie haben Sperrmüll und möchten diesen abholen lassen?


Wohnungsbau GmbH
Familienhilfe Düsseldorf
Elisabethstraße 86
40217 Düsseldorf
Telefon: +49 (0)211 28 07 44 - 0
E-Mail: info@wfd-duesseldorf.de