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Allgemeine Fragen & Antworten
Folgende häufig gestellte Fragen rund um unsere Dienstleistungen und Objekte haben wir Ihnen in Form von Fragen & Antworten zusammengestellt. Beachten Sie bitte auch unsere speziellen FAQ zu den Themen Einzug und Auszug. Klicken Sie auf eine Frage, um die entsprechende Antwort einzusehen.
1. Ist für die Wohnungsvermittlung eine Mitgliedschaft notwendig?
2. Haben Sie auch frei finanzierte Wohnungen?
3. Fallen irgendwelche Kosten im Falle einer Wohnungsvermittlung an?
4. Haben Sie auch Eigentumswohnungen oder Einfamilienhäuser zum Kauf im Angebot?
5. Wie kann ich meine Wohnung kündigen?
6. Kann meine Miete auch zur Monatsmitte hin abgebucht werden?
7. Wie muss ich mich verhalten, wenn ich die Miete nicht zahlen kann?
8. Was sind Schönheitsreparaturen?
9. Was fällt in die Instandhaltung?
10. Welche Versicherungen sollten beim Bezug einer Wohnung abgeschlossen werden?
11. Wie kann ich meine Heizkosten reduzieren? Wie kann ich Schimmelbildung vorbeugen?
Aktiver Frage-Antwort-Punkt ist: 12. Streit und Ärger im Haus vermeiden
In Häusern wohnen Menschen. Ganz unterschiedliche.
Das Zusammenleben einer Hausgemeinschaft erfordert gegenseitige Rücksichtnahme aller Hausbewohner. Um das ungestörte Zusammenleben zu erreichen, ist die Hausordnung einzuhalten.
Die Hausordnung bildet einen Rahmen, den die Mieter mit ihrem Leben erfüllen. Durch Toleranz, Verständnis und Rücksichtnahme kann meist eine Regelung gefunden werden, mit der alle Mieter zufrieden sind. Das A & O einer intakten Hausgemeinschaft ist hierbei, dass miteinander kommuniziert wird. Stellen Sie sich mit Ihrem Einzug ihren Nachbarn kurz vor, so weiß jeder wer der neue Nachbar ist und auch über die Einzugsfeier wird leichter hinweggesehen.
Bevor die Meinungsverschiedenheiten eskalieren, empfehlen wir die ehrenamtlichen Schiedsfrauen und –männern zu kontaktieren, diese sind stets bemüht die Neutralität zu wahren und Lösungen aufzuzeigen, um für alle Parteien zu einer Verbesserung der Wohnsituation führen.
Die Zuhilfenahme von Rechtsanwälten sollte die Ausnahme bleiben und führt in der Regel für keine der betroffenen Parteien zu einer zufrieden stellenden Lösung. Fast 80 % aller Angelegenheiten, die vor Gericht ausgetragen werden, befassen sich mit nachbarschaftrechtlichen Auseinandersetzungen, sind sehr langwidrige Verfahren und werden meistens nicht zur Zufriedenheit aller beendet.
Verstößt ein Mieter dennoch wiederholt gegen die Hausordnung, bitten wir Sie, uns dies schriftlich unter Angabe von Datum, Zeit, beteiligten Personen und Art der Störung mitzuteilen.
Letztendlich sollte es eigentlich selbstverständlich sein, dass man sich in einer Hausgemeinschaft so verhält, wie man es auch von seinem Nachbarn erwartet.
13. Sie haben Sperrmüll und möchten diesen abholen lassen?
14. Welche Unterlagen sollte ich bei der Bewerbung für eine Wohnung vorlegen?
15. Wann werden unsere Abfalltonnen geleert?
Familienhilfe Düsseldorf
Elisabethstraße 86
40217 Düsseldorf Telefon: +49 (0)211 28 07 44 - 0
E-Mail: info@wfd-duesseldorf.de

